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Art. 12 · Gebäudeabstand

BZO Baureglement Gossau SG · S. 7 · Original-PDF

Soweit nichts anderes bestimmt ist, entspricht der Gebäudeabstand der Summe der für die beiden Fassaden vorgeschriebenen Grenzabstände, einschliesslich allfälliger Mehrlängenzuschläge. 8

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.