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Art. 91 · Waldabstand
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 19 · Original-PDF
PBG Waldabstand
1Der Mindestabstand gegenüber Wäldern beträgt ab Stockgrenze:
a)5 Meter für Strassen;
b)2 Meter für leicht befestigte Naturstrassen, die ohne Terrainveränderung erstellt werden;
c)15 Meter für die übrigen Bauten und Anlagen.
2In Nutzungsplänen können abweichende Abstände festgelegt werden, wenn die Waldgesetzgebung und die örtlichen Verhältnisse es zulassen. Der Mindestabstand für Bauten und Anlagen nach Abs. 1 Bst. c dieser Bestimmung beträgt 10 Meter. Grenz- und Gebäudeabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.