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Art. 16 · Grenzbaurecht

BZO Baureglement Goldach · S. 12 · Original-PDF

Bauten können unter Einhaltung der maximal zulässigen Gebäudelänge mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn bis an die Grenze gestellt und zusammengebaut werden. Bei nicht gleichzeitigem Zusammenbau hat der später Bauende das Recht, ohne besondere Zustimmung des Nachbarn eine Baute maximal gleicher Dimension und ähnlicher Erscheinungsform an die Nachbarbaute anzubauen. max. Geb äudelänge

max. Geb äudeläng

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10 Baureglement Gemeinde Goldach. StrV Art. 4, Strassenabstand

BauG Art. 56, Grenzabstand gestaltetes Terrain gewachsenes Terrain BauG Art. 56, Grenzabstand

gestaltetes Terrain gewachsenes Terrain BauG Art. 72, Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen SN 640 281, Parkieren, Angebot an Parkfeldern für Personenwagen SN 640 291a, Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen Berechnung Besucherparkplätze: 2-5 Wohnungen = 1 Parkplatz 6-10 Wohnungen = 2 Parkplätze 11-15 Wohnungen= 3 Parkplätze usw.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.