Art. 50 · Umgebungsgestaltung
BZO Glattfelden · S. 19 · Original-PDF
1Abgrabungen und Auffüllungen haben sich gestalterisch in die Umgebung einzufügen und dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen. Hangsicherungen sind möglichst mit natürlichen Materialien vorzunehmen, Stützmauern über 1.50 m Höhe sind in der Regel aufzugliedern sowie von unten und oben naturnah zu bepflanzen.
2Stützmauern und Böschungen sind naturnah zu gestalten.
3Die Siedlungsränder in den Übergangsbereichen von der Bauzone zur Landwirtschaftszone sind möglichst durchlässig, beispielsweise mit lockerer Baumbepflanzung und extensiven Wiesen, zu gestalten. In der Regel sind keine durchgehenden Mauern oder dichten Einfriedungen gestattet.
4Die Umgebung ist möglichst unversiegelt zu belassen und naturnah zu gestalten. Für die Bepflanzung sind möglichst einheimische und standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Bei neuen grösseren Überbauungen sind 10 % der Grünfläche ökologisch aufzuwerten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.