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Art. 27 · Reduzierter Grenzabstand für Gewerbebauten

BZO Glattfelden · S. 12 · Original-PDF

Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von 4.50 m kann der Grenzabstand allseitig bis auf 4.00 m herabgesetzt werden. Gewerbezonen G

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.