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Art. 26 · Nutzweise
BZO Glattfelden · S. 4 · Original-PDF
7 Art. 26 Nutzweise Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe sind gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.