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Art. 8 · Gestaltung von An-, Neben- und Umbauten

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 3 · Original-PDF

An- und Nebenbauten müssen mit dem Hauptgebäude zusammen eine gute Gesamtwirkung ergeben. Umbauten sind so auszuführen, dass sie zu keiner Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes führen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.