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Art. 64 · Inkrafttreten
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 19 · Original-PDF
Dieses Baureglement tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat und nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Beschwerden in Kraft. Der Zeitpunkt wird durch den Bezirksrat bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.