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Art. 63 · Gebühren
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 19 · Original-PDF
1Die Baubewilligungsbehörde erhebt für die Behandlung von Bauund Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Einspracheentscheid Gebühren.
2Er erlässt hierfür eine Gebührenordnung.
VII. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.