Art. 6 · Erhöhte Anforderungen
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 2 · Original-PDF
1An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt:
a)in den Hotel- und Touristikzonen, den Intensiverholungszonen und den Kernzonen sowie in den Wohnzonen Rigi-Scheidegg/ Burggeist;
b)an den exponierten Hanglagen und in den Landschaftsschutzgebieten gemäss BLN; c) im Sichtbereich von künstlerisch und geschichtlich wertvollen Kultur- und Naturobjekten;
d)bei Bauvorhaben, welche das Strassen-, Quartier- und Ortsbild wesentlich beeinflussen.
2Die Bauten und Anlagen haben sich namentlich bezüglich Volumengliederung sowie Fassaden- und Dachgestaltung in die Umgebung einzufügen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.