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Art. 23 · öffentliche Einrichtungen auf Privatboden

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 7 · Original-PDF

1Der Bezirksrat kann auf privatem Grund gegen Entschädigung Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Berechtigte Wünsche der Grundeigentümer betreffend Standort sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

2Die Entschädigung wird fallweise nach üblichen Ansätzen vereinbart.

F. Bauweise, Stellung und Dimensionen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.