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Art. 22 · Benennung der Strassen
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 6 · Original-PDF
Für die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Nummerierung der Gebäude ist der Bezirksrat zuständig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.