Art. 14 · Umgebungsgestaltung
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 4 · Original-PDF
1Die Umgebung von Bauten und Anlagen, insbesondere in Wohnzonen, soll genügend Grünbereiche mit einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken enthalten. Auf die vorhandenen Bäume, Hecken und Sträucher ist bei Überbauungen besonders Rücksicht zu nehmen.
2Die Pflanzung, Saat und das Ausbringen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die als invasive Neophyten auf der schwarzen Liste stehen, ist im ganzen Bezirksgebiet untersagt.
3Das grossflächige Versiegeln von Plätzen und Verkehrsflächen ist zu vermeiden. Der natürliche und langsame Abfluss des Regenwassers ist zu erleichtern. Platzflächen sind nach Möglichkeit mit sickerfähigen Belägen zu versehen. Grossflächige Asphaltbeläge sind unerwünscht. Die Vorgaben des Generellen Entwässerungsplans (GEP) sind zu berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.