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Art. 136 · Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) zur Anwendung

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 29 · Original-PDF

. Dies bedeutet insbesondere, dass in der Richtwertzone des Bodenbelastungsgebiets Biberist-Gerlafingen und in den Bodenbelastungs-Verdachtsflächen ausgehobener schadstoffbelasteter Boden vor Ort (gleiche Bodenbelastung) weiterverwendet oder als schadstoffbelasteter Bodenaushub entsorgt werden muss. Stark belasteter Bodenaushub aus der Prüfwertzone muss gemäss Abfallverordnung (VVEA) entsorgt werden. Hierzu ist mit dem Baugesuch ein Entsorgungskonzept gemäss § 136 GWBA einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.