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Art. 221 · Zonen für öffentliche Nutzungen

BZO Baureglement Frutigen · S. 115 · Original-PDF

Abs. 1 – 2 unverändert Einzelne ZöN Bezeichnung/Abkürzung A – Q Vorderhasli R S – Z

3In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenden Bestimmungen:

Zweck ES

unverändert

Schulanlage bestehend aus Primarschule und II altes Schulhaus mit Kindergarten

unverändert Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom: Vorprüfung vom: 1. Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom: Öffentliche Auflage vom: Einspracheverhandlungen vom: Erledigte Einsprachen: Unerledigte Einsprachen: Rechtsverwahrungen: 2. Auflage Publikation im amtlichen Anzeiger vom Öffentliche Auflage vom Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am: Beschlossen durch die Einwohnergemeinde am Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Frutigen, -7. NOV. 2025 Gemeindeschreiber Peter Grossen 4. Mai -3. Juni 2021

20. Dezember 2022
22. und 29. Aug. 2023
23. Aug. - 21. Sept. 2023
07. Dez. 2023

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 115) verbindlich lesbar.

0 2 0 04. Feb. und 11. Feb. 2025 05. Feb.-06. März 2025 0 0 0 24. April 2025 28. September 2025 NOEN UNp SAANTONS* Präsident Sekretä Thomay Gyseler Peter Grossen Genehmigt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung 2 7 Nov 2025

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.