Art. 51 · Anzulegende Grünvernetzung
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 23 · Original-PDF
1 Die im Zonenplan festgelegte Grünvernetzung dient dem Biotopverbund und -vernetzung sowie der Gliederung des Siedlungsgebietes. Sie ist in Verbindung mit Neu- und Anbauprojekten auf den betroffenen Grundstücken anzulegen. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. 2 Die Bepflanzungsmassnahmen werden bezüglich Dimensionierung und Art der Bepflanzung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt und sind im Umgebungsplan auszuweisen. Mögliche Arten der Bepflanzung:
–Trocken- oder Feuchtstandorte
–Baum- oder Heckenbepflanzung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.