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Art. 38 · Geschützte Bausubstanz

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 18 · Original-PDF

1 Bauten, welche im Zonenplan als geschützte Bausubstanz (kommunaler Ortsbildschutz) qualifiziert sind, haben als Einzelobjekt bzw. als Bestandteil des gewachsenen Dorfbildes einen hohen Stellenwert. Bei den im Zonenplan mit einem schwarzen Punkt markierten Bauten handelt es sich um Baudenkmäler, welche unter kantonalem Schutz stehen. Bauliche Änderungen im Innern und im Äussern sind hierbei nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege zulässig. Sie ist auch zuständig für allfällige Restaurierungsbeiträge. 2 Diese Bauten sind vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen und Unterhaltsarbeiten sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt gemäss dem ursprünglichen Charakter zu erfolgen. Im Innern sind bauliche Veränderungen soweit möglich, als dadurch wertvolle Bauteile nicht beeinträchtigt werden oder verloren gehen. 3 Die Gemeinde kann an fachgerechte Umbau- und Restaurierungsarbeiten Beiträge leisten. Hierzu ist dem Gemeinderat vom Bauherrn nach erfolgtem Bauabschluss ein Gesuch mit einer detaillierten Kostenzusammenstellung einzureichen. Allfällige Beiträge richten sich nach den Besonderheiten des Objektes bzw. den vorgenommen Umbau- und Sanierungsarbeiten.

K2KR2
Grossgauben (Lukarnen) in der unteren Dachflächemax. Frontfläche:1.8 m22.5 m2
Kleingaubenmax. Frontfläche:0.5 m20.6 m2
Dacheinschnitte (überdeckt)max. Frontfläche:2.5 m23.0 m2
max. Länge:¼ der Fassadenlänge¼ der Fassadenlänge
Dachflächenfenster / Glas- ziegelmax. Lichtfläche:0.35 m20.50 m2
Gesamtfläche für Dachflä- chenfenster / Glasziegelmax. Lichtfläche:3 % der zugehören- den Dachfläche5 % der zugehören- den Dachfläche

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.