Art. 79b · Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von …
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 142 · Original-PDF
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Nachbarrec ht
I. Bauten und
Pflanzungen
1. Grenzabstände 63
3. Vorspringende
Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus
Bauteile
gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. 64 Art. 79b 3. Vorspringende Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. Bauteile 2 Art. 79b Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. 3. Vorspringende Bauteile 2 Art. 79b
3. Vorspringende
Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus
Bauteile
gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. 50
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