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Art. 62 · Archäologische

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 175 · Original-PDF

Bodenfunde und Schutzgebiete Historische Verkehrswege (IVS) Grundsatz

Wird durch eine Planungsmassnahme einem Grundeigentümer ein Planungsvorteil verschafft, so kann die Gemeinde einen angemessenen Anteil des Mehrwertes gemäss Art. 142 BauG abschöpfen. Ausgleich eines Planungsvorteils Einwohnergemeinde Grafenried Seite 23 Baureglement E. Zuständigkeiten und Aufgaben der Gemeindebehörden und Baupolizeiorgane

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.