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Art. 46 · Die Gemeinde kann eine Trägerschaft zur Umsetzung der eidgenössischen

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 170 · Original-PDF

Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) bilden. Der Gemeinderat kann ein entsprechendes Konzept ausarbeiten. Die ökologische Vernetzung soll auf freiwilliger Basis entlang den Gewässern, am Waldrand und im Bereich von bestehenden Bestockungen gefördert werden.

Campingplätze, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.