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Art. 7 · Gliederung des Gemeindegebiets

BZO Flüelen · S. 5

1Das Gemeindegebiet gliedert sich in Bauzonen und in Nichtbauzonen. Hinzu kommen weitere Zonen im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 PBG.

2Die Zonen sind planerisch dargestellt in den Nutzungsplänen „Landschaft“, „Siedlung“ und im Nutzungsplan „Kernzone“. Diese liegen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

2. Abschnitt: Bauzonen Artikel 7

c)Geltungsbereich

In den einzelnen Kernzonen gelten folgende Bauweisen:

a)Kernzone A geschlossene Bauweise

b)Kernzone B geschlossene Bauweise, wo dies bereits heute der Fall ist. Entlang den Gassen ist die geschlossene Bauweise anzustreben.

c)Kernzone C offene Bauweise

d)Kernzone D geschlossene Bauweise

2. Abschnitt: Grundsätzliche Gestaltungsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.