Art. 7 · Gliederung des Gemeindegebiets
BZO Flüelen · S. 5
1Das Gemeindegebiet gliedert sich in Bauzonen und in Nichtbauzonen. Hinzu kommen weitere Zonen im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 PBG.
2Die Zonen sind planerisch dargestellt in den Nutzungsplänen „Landschaft“, „Siedlung“ und im Nutzungsplan „Kernzone“. Diese liegen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
2. Abschnitt: Bauzonen Artikel 7
c)Geltungsbereich
In den einzelnen Kernzonen gelten folgende Bauweisen:
a)Kernzone A geschlossene Bauweise
b)Kernzone B geschlossene Bauweise, wo dies bereits heute der Fall ist. Entlang den Gassen ist die geschlossene Bauweise anzustreben.
c)Kernzone C offene Bauweise
d)Kernzone D geschlossene Bauweise
2. Abschnitt: Grundsätzliche Gestaltungsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.