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Art. 5 · Baukommission

BZO Flüelen · S. 4

a)Zusammensetzung, Wahl und Organisation

1Die Baukommission besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre.

2Die Gemeindeversammlung wählt, zeitlich gestaffelt, das Präsidium und die weiteren Mitglieder der Baukommission.8

3Der Gemeinderat regelt das Sekretariat und das Rechnungswesen der Baukommission.9

4Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst. Artikel 5 Offene und geschlossene Bauweise

a)Begriff

1Als offen gilt eine Überbauung, wenn deren Gebäude nach allen Seiten freistehen.

2Als geschlossen gilt eine Überbauung, wenn deren Gebäude einseitig oder mehrseitig zusammengebaut oder auf eine Grenze gestellt sind oder gestellt werden dürfen bzw. müssen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.