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Art. 47 · Baubegriffe und Messweisen
BZO Flüelen · S. 13
18 siehe Artikel 18 des Gesetzes über den Feuerschutz (RB 30.3111)
19RB 40.1115 13
Die Baubegriffe, Messweisen richten sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)20 und nach dem Reglement zum PBG21 sowie nach den zulässigen Massen der Gemeinde. Diese sind im Anhang 2 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.