Art. 49 · t Ötfentlicher Strassenraum darf nur mit Bewilligung der Bauvenrualtung für die …
BZO Baureglement Flawil · S. 27 · Original-PDF
Ausführung privater Bauten und Anlagen in Anspruch genommen werden. Die Bewilligung richtet sich nach dem Strassengesetz.
2Werden öffentliche Strassen, Wege und Plätze durch Bauarbeiten verschmutzt, so sind sie sofort zu reinigen. Allfällige Schäden sind dem Bausekretariat umgehend zu melden. Die Bauvenrualtung entscheidet im Sinn von Art. 18 des Strassengesetzes, wie dle Schäden zu beheben sind.
3Ötfentliche Einrichtungen wie Strassen, Wege und Plälze, Leitungen, Vermessungs- und Höhenfixpunkte sind vor Beschädigung zu schützen. Hydranten, Schieber und Verteilkasten müssen stets leicht zugänglich sein und dürfen nicht uberdeckt werden. Benützung von öffentlichem Strassenraum
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.