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Art. 2b · I Grenzabstand
BZO Baureglement Flawil · S. 56 · Original-PDF
úuruh$re{+kommission eine Aufteilung des grossen Grenzabstandes gestatten. Der kleine Grenzabstand darf nicht unterschritten werden. Abs. 2. Bei Attikageschossen dürfen sich technisch bedingte Bauteile wie Treppenhaus und Liftaufbau bis an die Fassade des darunterlie.genden Vollgeschosses ausdehnen. Dachvorsprünge zur Uberdachung von Attikaterrassen dürfen, in der Horizontalen gemessen, maximal 1.50 m über das Anordnungsprofil des Attikageschosses nach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.