Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Baureglement Flawil · S. 7 · Original-PDF
Das Baureglement gilt vorbehältlich der Gesetzgebung des Bundes und des Staates für das ganze Gebiet der Politischen Gemeinde Flawil. Arl. 2
1Das Baureglement bildet die Grundlage für eine zweckmässige Nutzung des Bodens und eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde.
2Das Baureglement bezweckt insbesondere:
a)eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens;
b)eine geordnete Siedlungsentwicklung und die bedarfsgerechte SiZielsetzung cherstellung von geeignetem Boden für die landwirtschaftliche Nutzung;
c)eine ansprechende Ortsgestaltung unter Beachtung des regionalen Charakters;
d)den Schutz von Natur und Umwelt;
e)die zweckmässige Erschliessung des Baugebietes; 0 die Schaffung gesunder Wohnungen und Arbeitsplätze;
g)die Wahrung von Sicherheit und Wohnhygiene im Bauwesen und den Schutz des Menschen vor übermässigen Einflüssen. 7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.