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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Baureglement Flawil · S. 7 · Original-PDF

Das Baureglement gilt vorbehältlich der Gesetzgebung des Bundes und des Staates für das ganze Gebiet der Politischen Gemeinde Flawil. Arl. 2

1Das Baureglement bildet die Grundlage für eine zweckmässige Nutzung des Bodens und eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde.

2Das Baureglement bezweckt insbesondere:

a)eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens;

b)eine geordnete Siedlungsentwicklung und die bedarfsgerechte SiZielsetzung cherstellung von geeignetem Boden für die landwirtschaftliche Nutzung;

c)eine ansprechende Ortsgestaltung unter Beachtung des regionalen Charakters;

d)den Schutz von Natur und Umwelt;

e)die zweckmässige Erschliessung des Baugebietes; 0 die Schaffung gesunder Wohnungen und Arbeitsplätze;

g)die Wahrung von Sicherheit und Wohnhygiene im Bauwesen und den Schutz des Menschen vor übermässigen Einflüssen. 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.