← BZO Flawil · Inhaltsverzeichnis

Art. 20 · Strassenabstand

BZO Baureglement Flawil · S. 16 · Original-PDF

1 wo keine Baulinie besteht, sind folgende Abstände ab strassengrenze bzw. Strassen- oder wo vorhanden ab Trottoirrand einzuhalten: Strassenabstand an Staats- an Gemein- an Gemein- an Wegen strassen destrassen destrassen 1. + 2. Kl. 1. + 2. Kl. 3. Kl. Bauten und Anlagen 4.0 m 3.0 m 3.0 m 1.0 m Bäume und Wälder 2.5 m 2.5 m 2.0 m 2.0 m Lebhäge, Zierbäume und Sträucher bis 1.8 m Höhe 0.6 m 0.6 m 0.6 m 0.6 m über 1.8 m Höhe 0.6 m zusätzlich die Mehrhöhe Einfriedungen von 0.45 m bis 1.2 m Höhe 0.09 m 0.09 m 0.09 m 0.09 m über 1.2 m Höhe 0.09 m zusätzlich die Mehrhöhe Stützmauern bis 1.2 m Höhe 4.0 m 0.09 m 0.09 m 0.09 m über 1.2 m Höhe 4.0 m 3.0 m 0.0 m 1.0 m An Wegen 3. Klasse gilt kein Abstand

2Bauten, die dem öffentlichen Verkehr sowie Anlagen, die dem Verkehr dienen, mt¡ssen keine Abstände einhalten.

3Der Gebäudeabstand muss auch eingehalten sein, wenn zwischen zwei Bauten eine öffentliche Strasse oder ein öffentlicher weg liegt. lm übrigen ersetzt der Strassenabstand den Grenzabstand. 16

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.