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Art. 7 · Umgebungsgestaltung

BZO Fischenthal · S. 6 · Original-PDF

1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen.

2Nicht zulässig ist die Erstellung von Anlagen, die mit dem Charakter der verschiedenen Ortsbilder der Gemeinde Fischenthal nicht zu vereinbaren sind, wie selbständige Fahrzeugabstellplätze und Materialablagerungsstätten.

3Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen. Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,2 m sind nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Abgrabungen für Garagenzufahrten und für Haus- und Kellerzugänge sowie unumgängliche Terrainanpassungen in steilen Hanglagen.

4In den, in den Detailplänen festgelegten, Freiräumen sind keine Bauten zulässig.

5Die in den Detailplänen bezeichneten Bäume und Hecken sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Sofern sie die ordentliche Grundstücksnutzung übermässig erschweren, können Ersatzpflanzungen in veränderter Lage erfolgen.

Änderungen und Abbrüche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.