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Art. 9 · Erhöhte Anforderungen

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 8 · Original-PDF

An die Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie deren Umgebung werden erhöhte Anforderungen gestellt:

a)in den Kernzonen;

b)an exponierten Hanglagen und in Landschaftsschutzgebieten gemäss BLN;

c)im Sichtbereich von künstlerisch und geschichtlich wertvollen Stätten, Bauten und Anlagen sowie in besonders schönen Landschaften;

d)bei Bauten, die das Strassen-, Platz- oder Landschaftsbild wesentlich beeinflussen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.