Art. 61 · Inkrafttreten und Aufhebung des früheren Rechts
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 30 · Original-PDF
1Dieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
2Die Vorschriften des Baureglementes finden auf alle Baugesuche Anwendung, die nach dem Inkrafttreten eingereicht werden; für hängige, nicht rechtskräftig erledigte Gesuche gelten sie, wenn sie einer Bewilligung nicht entgegenstehen.
3Mit Inkrafttreten dieses Reglements wird das Baureglement mit Zonenplan vom 8. Juni 1997 aufgehoben.
4Die bisher rechtsgültig erlassenen Gestaltungspläne bleiben unverändert in Kraft.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.