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Art. 52b · Ablagerungszone

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 23 · Original-PDF

(6)

1Die Ablagerungszone ist eine die Grundnutzung überlagernde Zone. Sie ist für die Ablagerung von verschmutztem Aushub- und Abraummaterial und für die Erstellung der dazugehörenden, betriebsnotwendigen Einrichtungen vorgesehen.

2So lange die erforderlichen Bewilligungen für die Ablagerung nicht vorliegen sowie nach Abschluss der Rekultivierung gelten die Vorschriften der Grundnutzung. Bei der Rekultivierung sind die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des ökologischen Ausgleichs zu berücksichtigen.

(6) Mit Urnenabstimmung vom 25. November 2012 angenommen. Änderung vom Regierungsrat genehmigt am 20. März 2013. Seite 23

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.