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Art. 36 · Gebäude- und Firsthöhe

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 16 · Original-PDF

1Die zulässige Gebäude- und Firsthöhe wird durch die Zonenordnung festgelegt. Bei Flachdachbauten ohne Attikageschosse entspricht die Firsthöhe der Gebäudehöhe.

2Die Gebäudehöhe bemisst sich vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum Schnittpunkt der Fassade mit der Dachhaut, bei Flachdächern bis zur Oberkante des Dachabschlusses.

3Bei zusammengebauten und in der Höhe unterschiedlichen Häusern wird die Gebäudehöhe für jeden einzelnen Gebäudeteil ermittelt.

4Die Firsthöhe ist die Distanz zwischen dem gewachsenen Boden gemäss Absatz 2 und dem höchsten Punkt des Schrägdaches bzw. des Attikageschosses.

5Geländer (jedoch nicht feste Brüstungen) dürfen sowohl die zulässige Gebäudehöhe wie auch die Höhenbegrenzungslinie bei Terrassenbauten überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.