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Art. 50 · Ziff. 50
BZO Fehraltorf · S. 15 · Original-PDF
Gestaltungspläne, energetische Anforderungen Gestaltungspläne haben die Beachtung der Anforderungen eines aktuellen Minergie‐Standards vorzusehen, der höher einzustufen ist als der Basis‐Standard. Erlaubt sind auch gleichwertige, weitgehend CO2‐freie Lösungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.