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Art. 48 · Ziff. 48
BZO Fehraltorf · S. 15 · Original-PDF
Nachweis Die Betreiber erbringen bei visuell als solche wahrnehmbaren Mobilfunksendeanlagen den Nachweis, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.