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Art. 10 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe
BZO Baureglement Eschlikon · S. 9 · Original-PDF
1Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen erfassen Gebiete, die für die Erstellung von öffentlichen oder öffentlichen Interessen dienenden Bauten und Anlagen bestimmt sind.
2Untergeordnete private Nutzungen sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.