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Art. 79 · c) Abweichungen aus öffentlichem Interesse

BZO Erstfeld · S. 29

1Wenn überwiegende öffentliche Interessen es gebieten, kann die Baukommission darauf verzichten oder es untersagen, Abstellplätze zu erstellen.

2Anstelle der erlassenen oder untersagten Pflichtabstellplätze tritt die Ersatzabgabe.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.