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Art. 57 · Gesamthöhe, Fassadenhöhe und Geschosszahl

BZO Erstfeld · S. 22

Die zulässige Gesamthöhe, Fassadenhöhe sowie die zulässige Anzahl Vollgeschosse werden im Anhang 1 zur BZO für jede Zone gesondert festgelegt. Der Anhang 1 ist Bestandteil der BZO.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.