← BZO Erstfeld · Inhaltsverzeichnis
Art. 57 · Gesamthöhe, Fassadenhöhe und Geschosszahl
BZO Erstfeld · S. 22
Die zulässige Gesamthöhe, Fassadenhöhe sowie die zulässige Anzahl Vollgeschosse werden im Anhang 1 zur BZO für jede Zone gesondert festgelegt. Der Anhang 1 ist Bestandteil der BZO.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.