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Art. 4 · Gemeinderat
BZO Erstfeld · S. 3
1Der Gemeinderat erfüllt die Aufgaben, die ihm die BZO ausdrücklich überträgt.
2Er übt die Aufsicht über die Baukommission aus und ist Beschwerdeinstanz gegenüber Verfügungen der Baukommission, sofern die Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege7 nichts anderes bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.