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Art. 16 · Gewerbezone Tunnelportal (GET)

BZO Erstfeld · S. 8

1Die Gewerbezone Tunnelportal dient der gewerblichen Nutzung des Wassers und der Wasserenergie (Wärme) des Tunnel- und Bergwassers.

2Bauten und Anlagen, die mit dem begrenzten Zweck der Gewerbezone Tunnelportal zusammenhangen, sind zulässig.

3Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.

4Die zulässigen Nutzungsmasse für die Gewerbezone Tunnelportal sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.