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Art. 14 · Gewerbezone Gygen (GEG)

BZO Erstfeld · S. 6

1Die Gewerbezone Gygen (GEG) bezweckt die optimale Nutzung der Fruchtfolgeflächen im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Gygen – Breiteli, die der Bauzone zugewiesen sind. 5

2In der Gewerbezone Gygen gelten folgende Nutzungsvorschriften: a) Es sind möglichst Gewerbegebäude mit mehreren nutzbaren Geschossen zu realisieren. Die Baukommission kann bei besonderen betriebsbedingten Anforderungen Ausnahmen gestatten. b) Die Erschliessung ist flächensparend anzulegen. c) Die Park- und Umschlagplätze sind möglichst unterirdisch oder gebäudeintegriert zu verwirklichen. d) Grössere Lager-, Parkierungs- und Umschlagplätze sowie reine Lagergebäude sind nicht zulässig.

3Bauten und Anlagen haben sich gut ins Landschaftsbild einzufügen. Die Baubehörde legt im Rahmen der Baubewilligung die notwendigen Gestaltungsmassnahmen fest. Zusammen mit dem Baugesuch ist ein Bepflanzungsplan einzureichen.

4Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gewerbezone gemäss Artikel 13.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.