Art. 71 · Arealüberbauungen sollen gute ortsbauliche und gestalterische Lösungen …
BZO Erlenbach · S. 22 · Original-PDF
PBG Arealüberbauungen sollen gute ortsbauliche und gestalterische Lösungen ermöglichen, welche allenfalls gegen Bestimmungen der Regelbauweise verstossen können. Dafür haben sie erhöhten Anforderungen zu genügen. Zulässigkeit Bedingungen - W2A/20, W2B/20, W2/25, W2/35, WG2/35 4‘000 m² - W3/60, WG3/60, WG4/70
6‘000 m² 2Für Arealüberbauungen mit Dach- oder Attikageschossen gilt unabhängig von der Dachform ein Ausnützungszuschlag von einem Zehntel der zonengemässen Ausnützungsziffer. Weitere Erleichterungen sind ausgeschlossen. 3Für Arealüberbauungen mit Flachdächern ohne Attikageschosse gelten folgende besondere Bedingungen: Zone maximale Gebäudehöhe maximale Gebäudelänge maximale Ausnützungsziffer W2A/20 7.50 m 30 m 31% W2B/20 8.50 m 30 m 31% W2/25 8.50 m 30 m 38% W2/30 8.50 m 30 m 46% W2/35 8.50 m 35 m 54% W3/60 11.50 m 40 m 84% WG2/35 9.00 m 35 m 54% WG3/60 11.50 m 45 m 84% WG4/70 14.50 m 50 m 92%
Zone maximale Gebäude-
W2A/20 7.50 m 30 m 31%
W2B/20 8.50 m 30 m 31%
W2/25 8.50 m 30 m 38%
W2/30 8.50 m 30 m 46%
W2/35 8.50 m 35 m 54%
W3/60 11.50 m 40 m 84%
WG2/35 9.00 m 35 m 54%
WG3/60 11.50 m 45 m 84%
WG4/70 14.50 m 50 m 92%
zu Art. 47
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.