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Art. 40 · Ausnützungsübertragung

BZO Erlenbach · S. 15 · Original-PDF

PBG. Bauvorschriften

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28 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG

BAU- UND ZONENORDNUNG

3Für bestehende Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen in der Freihaltezone gilt die Empfindlichkeitsstufe II. Empfindlichkeitsstufen

2.9 Allgemeine Bauvorschriften Art. 40

–Massgebliche Grundfläche § 259 Abs. 1 PBG

Die Ausnützungsübertragung innerhalb der gleichen Zone ist gegen Ausnützungsübertragung Revers gestattet, wenn sich die betroffenen Grundstücke in räumlicher Nähe befinden. Die Erhöhung der Ausnützung in den begünstigten Parzellen darf ein Fünftel der Grundausnützung nicht übersteigen. zu Art. 41

NutzungsartBewohner PP / m2 Nutz- flächeBeschäftigte PP / m2 Nutz- flächeBesucher / Kunden PP / m2 Nutzfläche
Wohnen - EFH - MFH2 PP / EFH 1 PP / 100 m2- -1 PP 1 PP / 7 Whg.
Verkaufsgeschäfte - Lebensmittel - Nicht-Lebensmittel- -1 PP / 200 m2 1 PP / 200 m21 PP / 65 m2 1 PP / 165 m2
Gastbetriebe - Gastbetriebe-1 PP / 80 Sitzplätze1 PP / 10 Sitzplätze
Dienstleistungen, Gewerbe - publikumsintensiv - publikumsorientiert - nicht publikumsorientiert- - -1 PP / 160 m2 1 PP / 160 m2 1 PP / 160 m21 PP / 85 m2 1 PP / 165 m2 1 PP / 500 m2

Tabelle von S. 19 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.