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Art. 292 · Um die Dachlandschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen, wurde das Längenmass …

BZO Erlenbach · S. 7 · Original-PDF

PBG Um die Dachlandschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen, wurde das Längenmass von Dachaufbauten und -einschnitten in Verschärfung der allgemeinen Vorschrift gemäss § 292 PBG von einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge auf einen Viertel beschränkt.

3Einzelne Dachflächenfenster von maximal 0.35 m² Glaslichtfläche sind zulässig.

zu Art. 8 - 10 § 292 PBG

In der Kernzone sind Anlagen zur Nutznung von Sonnenenergie Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie nur zulässig, wenn durch den Standort und die Gestaltung eine gute Einordnung erzielt wird.

–Gestaltung, befriedigende Einordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.