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Art. 16 · Nutzweise

BZO Erlenbach · S. 10 · Original-PDF

1In den Zonen W2A/20, W2B/20 und W2/25 ist der Betrieb eines Gewerbes nur im Sinne von § 52 Abs. 1 PBG zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

–Arbeitsräume in Wohnungen § 52 Abs. 1 PBG Dem Wohnen werden auch Arbeitsräume zugerechnet, die mit einer Wohnung zusammenhängen und in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnfläche stehen. Nutzweise

2In den Zonen W2/30, W2/35 und W3/60 ist nicht störendes Gewerbe zulässig. Mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche (vgl.

a) ZonenW2A/20W2B/20W2/25W2/30W2/35W3/60
b) Ausnützungsziffer20%20%25%30%35%60%
c) Vollgeschosse222223
d) Dachgeschosse2 1)2 1)2 1)2 1)2 1)1
e) nutzbare Untergeschosse1 2)1 2)1 2)1 2)11 2)
f) Gebäudelänge max.25 m25 m25 m25 m30 m35 m
g)
h) Gebäudehöhe max.6.5 m7.5 m7.5 m7.5 m8.0 m10.5 m
i) max. Dachneigung bei er- reichter Gebäudehöhe (a. T.)45°45°45°45°45°45°
k) grosser Grundabstand9 m 3)9 m 3)9 m 3)8 m 3)8 m 3)9 m 3)
l) kleiner Grundabstand5 m5 m5 m5 m5 m5 m
m) Mehrlängenzuschlag1/4 der Mehrlänge über 16 m, max. 4 m
n) EmpfindlichkeitsstufeIIIIIIIIIIII

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.