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Art. 55 · Bestand und Ersatz bestehender Hochhäuser

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 45 · Original-PDF

Bestand und Ersatz bestehender Hochhäuser

Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebäude, die mit mehr als 1 Vollgeschoss von der zulässigen Geschosszahl abweichen, sind Bestand und Ersatz im Sinne von § 75 Abs. 2 PBG gewährleistet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.