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Art. 52 · Ersatzabgabe für Spielplätze
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 44 · Original-PDF
Verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse die Erstellung der erforderlichen Spielplätze und anderer Freizeitanlagen, hat der Bauherr pro m2 fehlende Fläche eine einmalige Ersatzabgabe von Fr. 200.-- zu leisten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.