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Art. 16 · Arbeitszonen (Ar)

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 19 · Original-PDF

Abstimmung Nutzung und Verkehr

1Nutzungen mit mehr als 15 Fahrten DTV pro 100m2 realisierte Nutzfläche sind mit Ausnahme der Nutzungen gemäss Art. 15 Abs. 1 in den Arbeitszonen nicht zulässig.

2Unter der realisierten Nutzfläche ist die anrechenbare Geschossfläche (aGF) gemäss §10 und §11 PBV und/oder die Nettofläche gemäss §169 PBG zu verstehen. Bei der anrechenbaren Geschossfläche (aGF) von überhohen Räumen* dürfen in Abweichung zur PBV zusätzlich pro 3 m vollständig erreichter Raumhöhe entsprechende Geschosse mit berücksichtigt werden («virtuelle Geschosse»).

3Der Nachweis der Verkehrserzeugung erfolgt nach Vorgabe der Gemeinde. Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zur Anwendung. Der Gemeinderat kann gestützt auf den Nachweis die zulässigen Fahrten im Rahmen der Baubewilligung festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.