Art. 1 · Charta Emmen
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 7 · Original-PDF
Bei Planungen und Bewilligungen sind die Ziele und Grundsätze der Charta Emmen zu beachten. Es sind das insbesondere:
a) Zentrumsentwicklung aufgrund des Konzeptes der Plätze: Sprengi, Sonnenplatz, Central / Emmenweid, Seetalplatz, Meierhöfli und Emmen Dorf.
b) Zusammenführung der Plätze aufgrund des Konzeptes der Verbindungen: Sprengi – Gerliswilstrasse / Bahnhofstrasse – Seetalplatz – Seetalstrasse – Emmen Dorf („Y Emmen“).
c) Entwicklung der sechs Schlüsselareale: Sprengi / Sonnenplatz, Emmenweid, Vordere Emmenweid / Bahnhofstrasse, Seetalplatz, Meierhöfli und Emmen Dorf.
d) Erhalt und Vernetzung der imagebildenden öffentlichen Räume: Plätze, „Y Emmen“, Schlüsselareale und Freiraum Gersag / Mooshüsli.
e) Schonender Umgang mit den prägenden Landschaftsräumen: Reuss / Emme, Rotbach / Hüslenmoos / Rottertswil und Riffig / Wolfisbühl.
f) Ausgewogene Wohnentwicklung mit verstärkter Förderung von Wohnformen für Eigentum.
g) Kontrollierte Entwicklung der Arbeitsgebiete. 5 II. Richtplanung Hinweis auf PBG § 7 Kantonaler Richtplan § 8 Regionale Richtpläne § 9 Kommunale Richtpläne § 10 Inhalt der Richtpläne § 11 Verbindlichkeit der Richtpläne § 12 Vorprüfung der Richtpläne § 13 Verfahren für die Richtpläne § 14 Anpassung der Richtpläne § 40 Kommunaler Erschliessungsrichtplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.