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Art. 23 · Gestaltung, Einordnung

BZO Embrach · S. 11 · Original-PDF

Bauliche Veränderungen müssen die Einheitlichkeit der Bebauung und eine gute Gesamtwirkung, einschliesslich der Umgebung, gewährleisten. Seite 11 von 19

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.