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Art. 16 · Renovation
BZO Embrach · S. 10 · Original-PDF
Die Gestaltungsvorschriften sind auch bei Renovationen einzuhalten. Seite 10 von 19
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.